Ein kurzfristig eingebrachter Änderungsantrag von CDU und SPD zum GesundheitsVersorgungsWeiterentwicklungsGesetz (GVWG) sorgt zu Recht für Aufregung.

Die große Koalition möchte mit diesem kurzfristig eingebrachte Antrag ein Raster einrichten nach welchem künftig entschieden werden soll, wann und in welchem Umfang ein Mensch psychotherapeutische Hilfe in Anspruch nehmen darf.
Diese Regelung würde die bereits vorhandenen Psychotherapie-Richtlinien überdecken. Diese geben bereits jetzt einen Rahmen, in welchem bedarfsgerecht und schweregradorientiert gearbeitet wird.
Statt individueller Diagnose und Behandlung würde mit Inkrafttreten des Gesetzes inklusive dieses Änderungantrages eine Versorgung nach groben Rastern erfolgen.Die Entscheidung, wie lange ein Mensch psychotherapeutische Hilfe benötigt, wäre nicht mehr die Entscheidung der behandelten Therapeutinnen und ihrer Patientinnen.
Auf Grund der Kurzfristigkeit der Einbringung stehen weitere Beratungen im Ausschuss für Gesundheit an. Die Lesung und Beschlussfassung des Gesetzes im Bundestag wurde auf Juni verschoben.Wir, Bündnis 90/Die Grünen stehen für eine interdisziplinäre Zusammenarbeit aller Gesundheitsberufe und Heilmittelebringer*innen. Wir möchten Prävention und ganzheitliche Gesundheitsversorgung etablieren. Dieser Antrag ist ein Schritt in die entgegengesetzte Richtung.
Darum fordere ich die Rücknahme dieses Änderungsantrags, wie es auch viele Fachverbände tun!